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Amtliche Publikationen

Eine Liste der aktuellen Baugesuche finden Sie unter www.bergdietikon.ch/baugesuche zusammengefasst.


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Baugesuchspublikation Unterzelgstrasse 1

(03.04.2025) Sichtschutz

Bauherrschaft
Eva Büttner und Michael Schwander, Unterzelgstrasse 1, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz

Parzelle-Nr.
2217

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
3. April bis 5. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 3. April 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Höckler 59

(27.03.2025) Terrain-Anpassung

Bauherrschaft
Christian Boegli, Höckler 59, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Terrain-Anpassung

Parzelle-Nr.
479

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
27. März bis 28. April 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 27. März 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Industriestrasse

(27.03.2025) Verkehrsinsel

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Verkehrsinsel

Parzelle-Nr.
1090

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
27. März bis 28. April 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 27. März 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Unterzelgstrasse 14

(13.03.2025) Schwimmbad mit Gartengestaltung

Bauherrschaft
Jacqueline und Juerg Schleier, Voia Tgaplotta dameaz 31, 7492 Alvaneu Dorf

Bauobjekt
Schwimmbad mit Gartengestaltung

Parzelle-Nr.
2225

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
13. März bis 14. April 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 13. März 2025, Gemeinderat

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