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3. Juli 2025
Tierhaltung und Lärm
In unserer ländlichen Gemeinde ist die Tierhaltung für viele Familien eine Selbstverständlichkeit. Ob Hühner, Schafe, Hunde oder auch exotischere Exemplare wie Papageien – Tiere gehören für viele zum Dorfleben dazu. Doch immer wieder gibtes Beschwerden über Lärm. Das Aargauer Tierschutzgesetz, die Lärmschutzverordnung und unser Polizeireglement verpflichten Tierhaltende, übermässigen Lärm zu vermeiden und ihre Tiere artgerecht zu halten.
Wir appellieren an alle Tierhaltenden: Achten Sie auf Ihre Nachbarschaft, besonders in den Ruhezeiten (22 bis 7 Uhr). Sprechen Sie bei Problemen direkt miteinander – oft lassen sich Missverständnisse so schnell klären. Herzlichen Dank für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme.