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Amtliche Publikationen
Beschlüsse Wintergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2024 wie folgt veröffentlicht:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024; Genehmigt
2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Bauer, Martin; Genehmigt
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Sörgel, Dagmar und Jarno; Genehmigt
4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Thurmüller, Oliver und Carmen; Genehmigt
5. Sanierung K412 (Kirchstrasse - Chelle IO), Verpflichtungskredite für den
a) Dekretsbeitrag für die Strassensanierung unter der Bedingung des Beibehalts der bestehenden Fussgängerstreifen bei den geplanten Querungshilfen in der Gesamthöhe von CHF 4’092’200; Genehmigt (Gegenantrag)
b) Ersatz der Strassenbeleuchtung in der Gesamthöhe von CHF 297’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
c) Ausbau der Bushaltestellen Bernold in der Gesamthöhe von CHF 157’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
d) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 242’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
e) Bau der Abwasserleitungen in der Gesamthöhe von CHF 1’637’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
6. Sanierung Kirchstrasse, Verpflichtungskredite für den
a) Bau eines Trottoirs in der Gesamthöhe von CHF 120’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
b) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 150’000, zuzüglichausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
c) Neubau der Abwasserleitung und die Umnutzung in eine Sauberwasserleitung Gesamthöhe von CHF 300’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
7. Industriestrasse (Abschnitt Wiesentalstrasse - K127), Zusatzkredit
a) Ersatz des Deckbelages und die Erneuerung der Strassenbeleuchtung in der Gesamthöhe von CHF 270’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
b) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 375’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
8. Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 84%; Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss Ziffer 1 sowie 5 bis 8 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung in der Limmattaler Zeitung am Donnerstag, 5. Dezember 2024 von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2025
Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter den Ziffern 2 und 4 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.
Gemeinderat Bergdietikon
Baugesuchspublikation Unterzelgstrasse
Bauherrschaft
Steffen und Alessandra Schreijäg, Im Lägi 5, 8700 Küsnacht ZH
Bauobjekt
Neubau Einfamilienhaus
Parzelle-Nr.
2238
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Oberer Schönenberg
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Erschliessung oberer Schönenberg (Strasse, Abwasser, Wasser und AEW)
Parzelle-Nr.
73, 413, 1760
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Kindhauser- /Baltenschwilerstrasse
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Bushaltestellen
Parzelle-Nr.
1043, 1627, 1481
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat
Infoveranstaltung K412
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau und die Gemeinde Bergdietikon laden die Bevölkerung am Donnerstag, 21. November 2024, um 19:30 Uhr zu einem Informationsabend über die geplante Sanierung der Kantonsstrasse K412 (Kirchstrasse - Chelle IO) in der Aula ein. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Über die Verpflichtungskredite stimmen die anwesenden Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung am Donnerstag, 28. November 2024, 19.30 Uhr in der Aula ab.
Weitere Informationen zum Sanierungsprojekt finden Sie im nachstehenden Traktandenbericht zur Gemeindeversammlung.
Traktandenbericht K412 (PDF-Datei, 2.5 MB)
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Bukatz, Daniela, geb. 1976, weiblich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Parkstrasse 1A
Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Wahlprotokolle online
Die detaillierten Unterlagen zu den Wahlen des Grossen Rats und des Regierungsrats für die Amtsperiode 2025–2028 finden Sie im Bereich Politik auf der Seite Abstimmungen.
Baugesuchspublikation Im Schlittental 3
Bauherrschaft
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Bauobjekt
Nachträglicher Korrekturfaktor bestehender Mobilfunkanlage
Parzelle-Nr.
888
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
17. Oktober bis 19. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 17. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Herrenberg
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Sauberwasserleitung
Parzelle-Nr.
1303, 461
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
17. Oktober bis 19. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 17. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 14
Bauherrschaft
Stephan Bühler, Kindhauserstrasse 14, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Erneuerung und Ergänzung Sichtschutz
Parzelle-Nr.
1816
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Baltenschwilerstrasse 47
Bauherrschaft
Anton und Jolanda Rüegg, Baltenschwilerstrasse 47, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Anbau Sitzplatzüberdachung
Parzelle-Nr.
997
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Ahornstrasse 30
Bauherrschaft
Florian und Simon Steiner, Ahornstrasse 30, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Parkplatz und Sichtschutzwand
Parzelle-Nr.
2387
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat