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Amtliche Publikationen
Baugesuchspublikation Oberer Schönenberg
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Teilrückbau und Ersatzerweiterung Feldrandkompostierung
Parzelle-Nr.
55
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
11. Juli bis 12. August 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 11. Juli 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Rosenweg 6 (Projektänderung)
Bauherrschaft
Omer und Ana Pozder, Rosenweg 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Projektänderung Umbau und Erweiterung EFH zu MFH (Projektänderung)
Parzelle-Nr.
1809
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
11. Juli bis 12. August 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 11. Juli 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 6
Bauherrschaft
Patrick Vogel, Hausmattstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Vergrösserung Fensterflächen
Parzelle-Nr.
1941
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
27. Juni bis 29. Juli 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 27. Juni 2024, Gemeinderat
Lehrstelle ab 2025
Die Gemeinde Bergdietikon bietet ab August 2025 eine Lehrstelle als
Kauffrau/Kaufmann EFZ
Nach Abschluss der Sekundar- oder Bezirksschule erhältst du bei uns in einem kleinen Verwaltungsteam einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Abteilungen und Dienstleistungen einer öffentlichen Verwaltung. Wir legen Wert auf Teamfähigkeit, motiviertes Auftreten und gute Umgangsformen. Nach der Lehre verfügst du über eine solide Grundlage und bist für die spätere berufliche Laufbahn bestens gerüstet.
Für Informationen steht dir
Jenny Jaun, Gemeindeschreiberin, Telefon 044 746 31 61, gerne zur Verfügung.
Bewerbungen
nehmen wir bis 9. August 2024 per Post oder Mail entgegen:
Gemeinde Bergdietikon, Jenny Jaun, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, bewerbungen@bergdietikon.ch
Gemeinde Bergdietikon
Inserat Lehrstelle August 2025 KV uf de Gmeind (PDF-Datei, 136 KB)
Beschlüsse Sommergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 wie folgt veröffentlicht:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. November 2023; Genehmigt
2. Rechenschaftsbericht 2023; Genehmigt
3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an an Abad Paulino, Yurissa; Genehmigt
4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Abad, Yelipssa Albaluz; Genehmigt
5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Familie Sienknecht; Genehmigt
6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Amann, Stephan und Hazine, Ban; Genehmigt
7. Musikschule; Leistungsvereinbarung; Genehmigt
8. Kreditabrechnungen Umbau und Sanierung alte Turnhalle im Schulhaus 1; Genehmigt
9. Jahresrechnung 2023; Genehmigt
10. Verpflichtungskredit Raistrasse; Sanierung; Genehmigt
11. Verpflichtungskredit Oberer Schönenberg; Erschliessung; Genehmigt
12. Erneuerung der Bushaltestellen Dünni, Baltenschwil und Vorbühl nach dem Behindertengleichstellungsgesetz; Verpflichtungskredite; Genehmigt
13. Nachtragskredit für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kultur (Ortsplanungsrevision); Genehmigt
14. Öffentlicher Verkehr, Angebotserweiterung auf das Fahrplanjahr 2024/2025; Genehmigt
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss den Ziffern 1 bis 2 sowie 7 bis 14 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung in der Limmattaler Zeitung am Donnerstag, 27. Juni 2024 von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 29. Juli 2024
Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter den Ziffern 3 und 6 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.
Gemeinderat Bergdietikon
Baugesuchspublikation Schulweg
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Friedhofsanierung und Erweiterung
Parzelle-Nr.
889
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
13. Juni bis 15. Juli 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 13. Juni 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Klosterstrasse 23
Bauherrschaft
Philippe Schelling, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon
Bauobjekt
Neubau EFH mit Parkdeck
Parzelle-Nr.
1768
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
6. Juni bis 8. Juli 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 6. Juni 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Hintermatt, Schönenbergstrasse (Änderungsgesuch)
Bauherrschaft
O4 AG, Überlandstrasse 109, 8600 Dübendorf
Bauobjekt
Abbruch Spritzenhaus und Neubau Pflegezentrum mit Alterswohnungen, Bushaltestelle (Änderungsgesuch)
Parzelle-Nr.
362, 366, 541
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
6. Juni bis 8. Juli 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 6. Juni 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Lägernstrasse 1
Bauherrschaft
Aurelia Medaglia und Moreno Baggieri, Lägernstrasse 1, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Parzelle-Nr.
2270
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
30. Mai bis 29. Juni 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 30. Mai 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Tulpenweg 4
Bauherrschaft
Heidi Schäfer-Klingler und Reinhard Schäfer, Tulpenweg 4, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Dachsanierung
Parzelle-Nr.
2288
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
30. Mai bis 29. Juni 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 30. Mai 2024, Gemeinderat
Einbürgerungsgesuch
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Sörgel, Dagmar, geb. 1972, weiblich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Säntisstrasse 14A
- Sörgel, Jarno Magnus, geb. 2008, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Säntisstrasse 14A
Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Baugesuchspublikation Eichholzstrasse 2
Bauherrschaft
Solurana AG, Meilibachweg 3, 8810 Horgen
Bauobjekt
Umnutzung zu Wohnen
Parzelle-Nr.
1552
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
16. Mai bis 17. Juni 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 16. Mai 2024, Gemeinderat