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Amtliche Publikationen
Baugesuchspublikation Schützenstrasse 4
Bauherrschaft
Ehrat Immo AG, Moosmattstrasse 30, 8953 Dietikon
Bauobjekt
Zusätzliche Wohneinheit (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
533
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
25. April bis 27. Mai 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 25. April 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Langmatt
Bauherrschaft
Baudirektion Kt. Zürich, Tiefbauamt, Walchenplatz 2, 8090 Zürich
Bauobjekt
Ersatz Neubau Brücke
Parzelle-Nr.
1593
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
25. April bis 27. Mai 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 25. April 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Klosterstrasse 23
Bauherrschaft
Philippe Schelling, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon
Bauobjekt
Neubau EFH mit Parkdeck
Parzelle-Nr.
1768
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Tulpenweg 10
Bauherrschaft
Ludwig Zemp, Tulpenweg 10, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutzwand (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
2291
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Tulpenweg 6
Bauherrschaft
Hermann Deutsch, Tulpenweg 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutzwand (bereits erstellt)
Parzelle-Nr.
2289
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Schulweg 10
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Terrassenüberdachung
Parzelle-Nr.
1551
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
28. März bis 29. April 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 28. März 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Föhretstrasse 6
Bauherrschaft
Flavio Matasci, Föhretstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Stützmauer
Parzelle-Nr.
2447
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
15. Februar bis 18. März 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 15. Februar 2024, Gemeinderat
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hatbei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Bauer, Martin, geb. 1977, männlich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Neumattweg 2a
Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Bergdietikon
BNO Revision; Mitwirkungsverfahren
Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Ortsplanungsrevision); Mitwirkungsverfahren
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (kurz BNO-Revision) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz (BauG) des Kantons Aargau während 30 Tagen durchgeführt. Dabei werden sämtliche relevanten Entwürfe, insbesondere die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), der Bauzonenplan (BZP) und der Kulturlandplan (KLP), aufgelegt. Die Unterlagen können vom 19. Februar bis 19. März 2024 unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch sowie auf der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder Person innert der Auflagefrist unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch digital eingereicht werden. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die digitale Mitwirkungseingabe.
Eingaben können auch per Post an Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon oder per Mail einreichen werden (Formular-Download siehe unten).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Das rechtsverbindliche Auflageverfahren erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn Sie Fragen zu den Unterlagen haben, bieten wir Ihnen nach vorgängiger Vereinbarung auch individuelle Besprechungstermine an. Wenden Sie sich zu diesem Zweck direkt an Gemeindeschreiberin Jenny Jaun (044 746 31 61 oder ).
Eingabeformular Mitwirkung (MS Word, 122 KB)
Baugesuchspublikation Neumattweg 6a/b
Bauherrschaft
Tomislav und Gabrijela Aracic, Pünt 4, 8185 Winkel
Bauobjekt
Neubau Zweifamilienhaus
Parzelle-Nr.
1860
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 12
Bauherrschaft
Franziska + Petra Drossaart, Patrik Van Dusseldorp, Sonneggstr. 12, Schönenbergstr. 13, Bergstr. 35a, 8953 Dietikon und 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Parzelle-Nr.
1944
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 36g
Bauherrschaft
Patrick und Linda Bögli, Kindhauserstrasse 36g, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutz und überdeckter Sitzplatz
Parzelle-Nr.
2650
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
1. Februar bis 4. März 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 1. Februar 2024, Gemeinderat