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Amtliche Publikationen
Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 36c
Bauherrschaft
Antonella und Marco Longo, Kindhauserstrasse 36c, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Gedeckter Sitzplatz
Parzelle-Nr.
2654
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
20. Februar bis 24. März 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 20. Februar 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Bernetstrasse 1c
Bauherrschaft
Patricia Hefti, Bernetstrasse 1c, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Schwimmbad und Stützmauer
Parzelle-Nr.
1822
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
20. Februar bis 24. März 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 20. Februar 2025, Gemeinderat
Anmeldeverfahren Gesamterneuerungswahlen
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029
Gestützt auf § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird folgende Wahlanordnung veröffentlicht:
Am 18. Mai 2025 findet der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderats statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei Bergdietikon bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, somit bis Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns finden in einem zweiten Schritt nach erfolgter Wahl des Gemeinderats statt.
Gemeinderat Bergdietikon
Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat (PDF-Datei, 67 KB)
Reglement zur Videoüberwachung
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 17.02.2025 gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Bergdietikon erlassen.
Das Reglement kann hier heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindekanzlei, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, bezogen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 17.02.2025 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, gerechnet ab der Publikation in der Limmattalerzeitung am 20.02.2025, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Bergdietikon gültig ab 01.03.2025 (PDF-Datei, 58 KB)
Baugesuchspublikation Steinackerstrasse 14
Bauherrschaft
David und Joanna Brown, Steinackerstrasse 14, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Parzelle-Nr.
2379
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
13. Februar bis 17. März 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 13. Februar 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Klosterstrasse 23 (Projektänderung)
Bauherrschaft
Philippe Schelling, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon
Bauobjekt
Neubau EFH mit Parkdeck
Parzelle-Nr.
1768
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
13. Februar bis 17. März 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 13. Februar 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Im Schlittental 3
Bauherrschaft
Stiftung für altersgerechtes Wohnen, Schlittental 3, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Neuer Eingang
Parzelle-Nr.
888
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
6. Februar bis 10. März 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 6. Februar 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Steinackerstrasse 12
Bauherrschaft
Francesco Aggiato, Steinackerstrasse 12, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Carport und Sitzplatzüberdachung (bereits ausgeführt)
Parzelle-Nr.
2380
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
30. Januar bis 3. März 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 30. Januar 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Raistrasse 32
Bauherrschaft
Sandro Bosshard, Raistrasse 32, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Schwimmbecken
Parzelle-Nr.
2236
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
16. Januar bis 17. Februar 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 16. Januar 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Langenmoos 137
Bauherrschaft
Mirta und Daniel Huber, Langenmoos 137, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Parzelle-Nr.
1516
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
9. Januar bis 10. Februar 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 9. Januar 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Bergstrasse 39
Bauherrschaft
Tina Häusermann, Bergstrasse 39, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Gartennutzung (bereits bestehend)
Parzelle-Nr.
1024
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
9. Januar bis 10. Februar 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 9. Januar 2025, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 13
Bauherrschaft
Ursula Russo, Hausmattstrasse 13, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sichtschutz
Parzelle-Nr.
1840
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
9. Januar bis 10. Februar 2025
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 9. Januar 2025, Gemeinderat