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Amtliche Publikationen
Baugesuchspublikation Unterzelgstrasse
Bauherrschaft
Steffen und Alessandra Schreijäg, Im Lägi 5, 8700 Küsnacht ZH
Bauobjekt
Neubau Einfamilienhaus
Parzelle-Nr.
2238
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Oberer Schönenberg
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Erschliessung oberer Schönenberg (Strasse, Abwasser, Wasser und AEW)
Parzelle-Nr.
73, 413, 1760
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Kindhauser- /Baltenschwilerstrasse
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Bushaltestellen
Parzelle-Nr.
1043, 1627, 1481
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
14. November bis 16. Dezember 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 14. November 2024, Gemeinderat
Infoveranstaltung K412
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau und die Gemeinde Bergdietikon laden die Bevölkerung am Donnerstag, 21. November 2024, um 19:30 Uhr zu einem Informationsabend über die geplante Sanierung der Kantonsstrasse K412 (Kirchstrasse - Chelle IO) in der Aula ein. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Über die Verpflichtungskredite stimmen die anwesenden Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung am Donnerstag, 28. November 2024, 19.30 Uhr in der Aula ab.
Weitere Informationen zum Sanierungsprojekt finden Sie im nachstehenden Traktandenbericht zur Gemeindeversammlung.
Traktandenbericht K412 (PDF-Datei, 2.5 MB)
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Bukatz, Daniela, geb. 1976, weiblich, Deutschland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Parkstrasse 1A
Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Bergdietikon
Wahlprotokolle online
Die detaillierten Unterlagen zu den Wahlen des Grossen Rats und des Regierungsrats für die Amtsperiode 2025–2028 finden Sie im Bereich Politik auf der Seite Abstimmungen.
Baugesuchspublikation Im Schlittental 3
Bauherrschaft
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Bauobjekt
Nachträglicher Korrekturfaktor bestehender Mobilfunkanlage
Parzelle-Nr.
888
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
17. Oktober bis 19. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 17. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Herrenberg
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Sauberwasserleitung
Parzelle-Nr.
1303, 461
Lage
Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung
Auflagefrist
17. Oktober bis 19. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 17. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 14
Bauherrschaft
Stephan Bühler, Kindhauserstrasse 14, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Erneuerung und Ergänzung Sichtschutz
Parzelle-Nr.
1816
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Baltenschwilerstrasse 47
Bauherrschaft
Anton und Jolanda Rüegg, Baltenschwilerstrasse 47, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Anbau Sitzplatzüberdachung
Parzelle-Nr.
997
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Ahornstrasse 30
Bauherrschaft
Florian und Simon Steiner, Ahornstrasse 30, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Sanierung Parkplatz und Sichtschutzwand
Parzelle-Nr.
2387
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
10. Oktober bis 11. November 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 10. Oktober 2024, Gemeinderat
Baugesuchspublikation Schützenstrasse 1
Bauherrschaft
Urs Vogel, Schützenstrasse 1, 8962 Bergdietikon
Bauobjekt
Lukarne und Balkon
Parzelle-Nr.
2367
Lage
Zusatzbewilligung
Keine
Auflagefrist
26. September bis 28. Oktober 2024
Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bergdietikon, 26. September 2024, Gemeinderat