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Amtliche Publikationen

Eine Liste der aktuellen Baugesuche finden Sie unter www.bergdietikon.ch/baugesuche zusammengefasst.


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Baugesuchspublikation Eichholz 912

(17.04.2025) Neubau Allwetterauslauf

Bauherrschaft
Tanja Stephanie Schneider, Eichholz 912, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Neubau Allwetterauslauf

Parzelle-Nr.
915

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
17. April bis 19. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 17. April 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Schlittentalstrasse 10

(17.04.2025) Dachrenovation

Bauherrschaft
Manuel und Christine Seybold, Schlittentalstrasse 10, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Dachrenovation

Parzelle-Nr.
2138

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
17. April bis 19. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 17. April 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Wiesentalstrasse 4a

(17.04.2025) Pergola / Sichtschutz

Bauherrschaft
Reto und Luciana Stoll, Wiesentalstrasse 4a, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Pergola / Sichtschutz

Parzelle-Nr.
1903

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
17. April bis 19. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 17. April 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Kindhauserstrasse 36e

(17.04.2025) Pergola

Bauherrschaft
Patrick Roder und Eleni Skiada, Kindhauserstrasse 36e, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Pergola

Parzelle-Nr.
2652

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
17. April bis 19. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 17. April 2025, Gemeinderat

Einbürgerungsgesuche

(10.04.2025) Einbürgerungsgesuche

Folgende Personen haben bei der Gemeinde Bergdietikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

  • Voevodskii, Anton, geb. 2009, männlich, Russland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Baltenschwilerstrasse 11
  • Voevodskaia, Olga, geb. 2010, weiblich, Russland, wohnhaft in 8962 Bergdietikon, Baltenschwilerstrasse 11

Jede Person kann gemäss §21 Abs. 3 KBüG innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gemeinderat Bergdietikon

Baugesuchspublikation Tulpenweg 13

(03.04.2025) Stützmauer und Gartenhaus

Bauherrschaft
Shah Ashish und Karina Akopian, Tulpenweg 13, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Stützmauer und Gartenhaus

Parzelle-Nr.
2286

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
3. April bis 5. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 3. April 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Dünnistrasse 52

(03.04.2025) Dachfenster

Bauherrschaft
Ciril Venzin und Simone Oelhafen, Dünnistrasse 52, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Dachfenster

Parzelle-Nr.
2421

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
3. April bis 5. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 3. April 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Egelseestrasse 1.1

(03.04.2025) Umnutzung Garage zu Bastelraum

Bauherrschaft
Peter Peyer, Hausmattstrasse 11, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Umnutzung Garage zu Bastelraum

Parzelle-Nr.
554

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
3. April bis 5. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 3. April 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Unterzelgstrasse 1

(03.04.2025) Sichtschutz

Bauherrschaft
Eva Büttner und Michael Schwander, Unterzelgstrasse 1, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Sichtschutz

Parzelle-Nr.
2217

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
3. April bis 5. Mai 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 3. April 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Höckler 59

(27.03.2025) Terrain-Anpassung

Bauherrschaft
Christian Boegli, Höckler 59, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Terrain-Anpassung

Parzelle-Nr.
479

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
27. März bis 28. April 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 27. März 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Industriestrasse

(27.03.2025) Verkehrsinsel

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Verkehrsinsel

Parzelle-Nr.
1090

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
27. März bis 28. April 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 27. März 2025, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Unterzelgstrasse 14

(13.03.2025) Schwimmbad mit Gartengestaltung

Bauherrschaft
Jacqueline und Juerg Schleier, Voia Tgaplotta dameaz 31, 7492 Alvaneu Dorf

Bauobjekt
Schwimmbad mit Gartengestaltung

Parzelle-Nr.
2225

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
13. März bis 14. April 2025

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 13. März 2025, Gemeinderat

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