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Baugesuche

Baugesuchspublikation Oberer Schönenberg

(11.07.2024) Teilrückbau und Ersatzerweiterung Feldrandkompostierung

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Teilrückbau und Ersatzerweiterung Feldrandkompostierung

Parzelle-Nr.
55

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
11. Juli bis 12. August 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 11. Juli 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Rosenweg 6 (Projektänderung)

(11.07.2024) Projektänderung Umbau und Erweiterung EFH zu MFH (Projektänderung)

Bauherrschaft
Omer und Ana Pozder, Rosenweg 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Projektänderung Umbau und Erweiterung EFH zu MFH (Projektänderung)

Parzelle-Nr.
1809

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
11. Juli bis 12. August 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 11. Juli 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Hausmattstrasse 6

(27.06.2024) Vergrösserung Fensterflächen

Bauherrschaft
Patrick Vogel, Hausmattstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Vergrösserung Fensterflächen

Parzelle-Nr.
1941

Lage


Zusatzbewilligung
Keine

Auflagefrist
27. Juni bis 29. Juli 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 27. Juni 2024, Gemeinderat

Baugesuchspublikation Schulweg

(13.06.2024) Friedhofsanierung und Erweiterung

Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Bergdietikon, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon

Bauobjekt
Friedhofsanierung und Erweiterung

Parzelle-Nr.
889

Lage


Zusatzbewilligung
Kantonale Zustimmung

Auflagefrist
13. Juni bis 15. Juli 2024

Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Bergdietikon () öffentlich auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, schriftlich zu erheben. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bergdietikon, 13. Juni 2024, Gemeinderat

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