Home > Gesundheit, Soziales, Alter > Elternunterstützung
Unterstützung für Eltern
Tipps für werdende Eltern
Im kostenlosen BabyGuide finden Sie alles, was Sie über Schwangerschaft, Geburt und die drei ersten Lebensjahre wissen müssen. Kurz zum Lesen, gross im Nutzen, umfassend für alle Fälle. > mehr...Mütter- und Väterberatung Bezirk Baden
Die Mütter- und Väterberatung des Bezirks Baden (www.mvb-baden.ch) begleitet und berät Eltern und Betreuungspersonen mit Kindern bis fünf Jahre bei ihrer neuen Aufgabe. Sie bietet Beratung beim Stillen und bei Stillproblemen an, bespricht mit den Eltern die individuell angepasste Ernährung des Kindes und beobachtet und beurteilt in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entwicklung des Säuglings oder Kleinkindes.Die telefonische Beratung steht unter der Nummer 056 437 18 40 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung. Ausserhalb dieser Bürozeiten oder wenn die Leitung besetzt ist, haben Sie die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter zu hinterlassen. Sie werden zurückgerufen.
In Baden-Dättwil beraten wir Sie ohne Terminvereinbarung
Von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, bieten wir in unserem Bürostützpunkt an der Täfernstrasse 5 in Baden-Dättwil () Beratungen ohne Terminvereinbarung an. Sie haben eine Frage oder ein Anliegen? So können wir schnell gemeinsam eine Lösung suchen oder Sie beraten.
Mütter- und Väterberatung in Bergdietikon
Die Beratung findet jeweils donnerstagnachmittags im Alten Kindergarten Kindhausen () statt. Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin: termin.mvb-baden.ch. Bitte bringen Sie das Gesundheitsheft, eine Unterlage und Windeln in die Beratung mit. Sarah Kleiner, die Beraterin für Bergdietikon, freut sich auf Ihren Besuch!Sie können mit Ihrem Kind jedoch auch die Beratungen in jeder anderen Gemeinde im Bezirk Baden aufsuchen. Unter www.mvb-baden.ch können Sie sich über das Beratungsangebot an allen Standorten informieren sowie zahlreiche Infoblätter herunterladen.
Infoblatt Mütter- und Väterberatung Bergdietikon (PDF-Datei)
Elternschaftsbeihilfe
Gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG besteht für wirtschaftlich schwache Eltern bzw. Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann.Die Ausrichtung der Elternschaftsbeihilfe ist gemäss § 27 SPG an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ein Elternteil muss sich zur Hauptsache der Betreuung des Kindes widmen.
- Der betreuende Elternteil muss seit mindestens einem Jahr vor der Geburt und während der Bezugsdauer im Kanton Aargau zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
- Während der Bezugsdauer müssen sich der betreuende Elternteil und das Kind im Kanton Aargau aufhalten.
- Die voraussichtlichen Jahreseinkünfte ab Geburt sowie das steuerbare Vermögen gemäss letzter rechtskräftiger Steuerveranlagung dürfen Grenzbeträge, welche der Regierungsrat festlegt, nicht überschreiten.
Zuständig für die Elternschaftsbeihilfe ist die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz der anspruchsberechtigten Eltern bzw. des anspruchsberechtigten Elternteils.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Soziale Dienste.