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Steuerbezug

Der Bezug der Einkommens- und Vermögenssteuern von Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinde erfolgt durch die Gemeinde, ebenso die Grundstückgewinnsteuern, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Nachsteuern.

Verfalltag: Bis wann sind die geschuldeten Steuern zahlbar?

Die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern sind bis am 31. Oktober des Steuerjahres zu bezahlen.
Alle übrigen Steuern sind bis zum Ende des übernächsten Monats nach der Zustellung der Veranlagung oder der provisorischen Rechnung zu bezahlen.
Die Steuern werden sofort fällig und sind innert 30 Tagen nach der Zustellung der Rechnung oder Veranlagung zu bezahlen:

  • bei Beendigung der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht in der Gemeinde;
  • bei der Konkurseröffnung und beim Abschluss eines Nachlassvertrages.

Verzugszins und Vergütungszins

Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Für alle Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins gutgeschrieben. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Diese Regelung will auch Ratenzahlungen fördern.
Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich auf der Webseite des Kantons.
Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zum Verfalltag nicht bezahlt sind, wird ohne Mahnung ein Verzugszins erhoben.

Kalenderjahr Verzugszins Vergütungszins
2013
5%
1%
2014
5%
0.5%
2015
5.5%
0.5%
2016
5.1%
0.1%
seit 2023
5.0%
0.3%

 

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

Allfällig zu viel bezahlte Steuern werden auf ein Konto ausbezahlt. Zu diesem Zweck werden bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder PC-Konto zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann in der Steuererklärung geändert werden.

Bekanntmachungen

Anhörung zum 23. Panel Flughafen Zürich
Die Bevölkerung kann bis am 31. Januar 2025 dazu Stellung nehmen. > mehr...

3'000-Einwohner-Grenze geknackt
Gemeinde begrüsst 3'000. Einwohnerin > mehr...

Beschlüsse Wintergemeindeversammlung
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmungen an der Gemeindeversammlung. Bei der Sanierung der K 412 obsiegte ein Gegenantrag eines Stimmberechtigten. > mehr...

Seniorenzentrum Hintermatt
Verhandlungen weiter im Gang > mehr...

Untersuchungsbericht Trinkwasser
Sauberes Trinkwasser > mehr...

Arbeitsjubiläen 2024
Die Gemeinde Bergdietikon gratuliert > mehr...

Gesamterneuerungswahlen 2025
Bekanntgabe Wahltermine > mehr...

Wünsche des Gemeinderates und des Verwaltungspersonals
Frohe Festtage und einen guten Rutsch! > mehr...

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
Gemeindeverwaltung bleibt geschlossen > mehr...

Keine Tickets im Bus ab Dezember 2024
Änderungen im Ticketverkauf bei ZVV-Regionalbussen > mehr...

Totalrevision Bau- und Nutzungsordnung
Ein Zwischenbericht > mehr...

Beförderungen in der Feuerwehr
Beförderungen zum Leutnant > mehr...

Bergdietikon bleibt auf Kurs als Energiestadt
Die Rezertifizierung war erfolgreich > mehr...

Nez Rouge Tel. 0800 802 208
Sicher unterwegs während der Festtage > mehr...

Bewegung und Sport auch im Winter
Günstiger ins Schwimmbad «Fondli» > mehr...

Malreden
Der erste Schritt gegen Einsamkeit im Alter > mehr...

Bergdietikon 2041: Jetzt anmelden!
Gestalten Sie Bergdietikons Zukunft aktiv mit! > mehr...

Gemeinde passt Tradition an
Neues Konzept für Seniorengratulationen > mehr...

Winterdienst auf Gemeindestrassen
Wie können Sie den Winterdienst unterstützen? > mehr...

Strassenbeleuchtung
Bitte Schäden melden > mehr...

Neuer Partner für die Jugendarbeit
Stiftung Mojuga übernimmt ab Januar 2025 > mehr...

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Veranstaltungen

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