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Asyl- und Flüchtlingswesen
Die Gemeinden sind zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F-VA), die im Kanton Aargau leben. Diese werden nach Massgabe der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Gemeinden verteilt.
Gemäss Schutzbedürftigen-Verordnung (SbV) vom 6. April 2022 fallen auch Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Ausweis S) in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Seit vielen Jahren sind bei uns in Bergdietikon Familien aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen untergebracht. Für die Betreuung dieser Menschen ist vom Gemeinderat die Firma ORS Service AG, Pratteln, beauftragt worden.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen oder Anliegen direkt an die Gemeindekanzlei.
Mehr zur aktuellen Lage finden Sie auch auf der Seite Asyl- und Schutzsuchende.