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Asyl- und Schutzsuchende

Ausgangslage

Der Kanton und die Gemeinde erfüllen die Aufgabe der Unterbringung gemeinsam. Der Kanton ist gemäss dem kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) in der Regel zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Asylsuchenden (Ausweis N) und ausreisepflichtigen Personen (kein Ausweis) sowie unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA). Die Gemeinden sind in der Regel zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F) sowie Schutzsuchende (Ausweis S).

Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone erfolgt nach einem gesetzlich definierten Verteilschlüssel. Dieser richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil des jeweiligen Kantons an der Gesamtbevölkerung der Schweiz. Diese werden in einer ersten Phase nach ihrer Ankunft in einer kantonalen Asylunterkunft (später im Integrationszentrum) untergebracht und dort auf ein selbstständiges Leben in der Schweiz vorbereitet (Erstinformationen, Sprachkurse, Aus- und Weiterbildung etc.). Die Gemeinden sind nach Massgabe ihrer schweizerischen Wohnbevölkerung verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallenden Personen aus dem Asylbereich in ihrem Gemeindegebiet aufzunehmen. Die Aufnahmepflicht der Gemeinde Bergdietikon umfasst 33 Personen (Stand: 29.02.2024).

Kann die Gemeinde ihre Aufnahmepflicht nicht erfüllen, weist der Kanton den Gemeinden die in ihre Zuständigkeit fallenden Personen mittels Zuweisungsverfügung zu. Die Vorlaufzeit beträgt mindestens 30 Tage. Kann die Gemeinde ihre Aufnahmepflicht innert der verfügten Vorlaufzeit nicht erfüllen, werden die zugewiesenen Personen ersatzweise anderweitig untergebracht und die Gemeinde hat ab dem Folgetag der verfügten Vorlaufzeit die Kosten der Ersatzvornahme zu tragen. Die Kostenpauschale für die Ersatzvonahme beträgt Fr. 90.- pro Person und Tag (§ 17d Abs. 1 SPV).

Geflüchtete Menschen in Bergdietikon

Der Gemeinderat kommt seiner Aufnahmepflicht nach und leistet einen Beitrag zur Bewältigung der aktuell sehr grossen Herausforderung bei der Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden im Kanton Aargau. Im Verlauf der Monate Februar und März 2023 haben 16 geflüchtete Personen in Bergdietikon ein neues Zuhause erhalten. Derzeit leben 33 geflüchtete Personen in Bergdietikon (Stand: 29.02.2024).


Wichtige Informationen zum Leben in der Schweiz und im Kanton Aargau auf verschiedene Sprachen

Krieg in der Ukraine

Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag, 11. März 2022 beschlossen, allen wegen des Krieges in ihrem Heimatland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Nach Zuweisung in den Kanton Aargau sind Kanton und Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Der Kanton und die Gemeinden arbeiten im Verbund daran, die notwendigen Kapazitäten in den Asyl- und Flüchtlingsstrukturen für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Sie unterstützen die Geflüchteten bei Bedarf im Rahmen der Sozialhilfe.

Weitere Informationen zum Krieg in der Ukraine

Gemeinderat Bergdietikon

Bild: Adobe Stock
 
 
 

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Gesamterneuerungswahlen 2025
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Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
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Totalrevision Bau- und Nutzungsordnung
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