Die Jagdgesellschaften sind für die Jagdaufsicht in ihrem Revier verantwortlich. Die Jagdaufsicht kontrolliert die Einhaltung des Jagdgesetzes wie zum Beispiel die Schonzeiten für jagdbare Wildarten oder die Leinenpflicht für
Hunde im Wald. Sie beraten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Fragen von Wildschäden und stehen bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Wildtieren und Wildunfällen zur Verfügung.
Melden Sie Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren über den Notruf der Kantonspolizei
(Tel. 117). Sie werden direkt mit der zuständigen Jagdaufseherin bzw. dem Jagdaufseher verbunden.
Jagdgesellschaft Heitersberg
Marcel Kreber
Obmann
Rütmättlerweg 14
5524 Niederwil
Jagdgesellschaft Heitersberg