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Archiv der Gemeindeversammlungsprotokolle
Protokolle werden nicht mehr publiziert – Archiv geschlossen!
Protokolle dürfen laut der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau nicht im Internet veröffentlicht werden, da die erforderliche rechtliche Grundlage dafür fehlt.Das Gesetz über die Einwohnergemeinden bestimmt lediglich, dass die Beschlüsse der Gemeindeversammlung zu publizieren sind (§ 26 Abs. 2 Gemeindegesetz). Da die Gemeindeversammlungsprotokolle Personendaten beinhalten, dürfen diese nicht im Internet publiziert werden.
Sobald das jeweilige Protokoll zur Verfügung steht, wird dies in den Gemeindenachrichten publiziert und es kann bei der Abteilung Kanzlei bezogen werden.
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