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8962 Bergdietikon

Kanzlei, Finanzen, Steuern, Bau und Planung:
Mo: 8.30–11.30 / 14–18
Di–Do: 8.30–11.30 / 14–16
Fr: 8.30–11.30

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Mo–Do: 8.30–11.30
Di/Do: 14–16

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Todesfall – was ist zu tun?

Im Kanton Aargau ist das Be­stattungswesen grundsätzlich Sache der Gemeinde. Das Bestattungsamt der Gemeinde Berg­dietikon erteilt Auskünfte über die örtlichen Verhältnisse und Gepflogenheiten und steht Ihnen bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung.

Diese Übersicht können Sie auch im A4-Format herunterladen (PDF-Datei, 0.1 MB, Auszug aus der Bergdietiker Ziitig, Ausgabe 1/18)

Pikettnummer über Festtage: 044 741 54 59

Sorgen Sie vor!

Zu Lebzeiten sollte geregelt werden:
  • Testament, Ehe-/Erbvertrag (beim Bezirksgericht Baden hinterlegen)
  • Wünsche für Bestattungsart und -ort (schriftlich festhalten, Angehörige informieren)
  • Liste aller Vermögensteile (Bankkonten, Postcheck, Safe etc.); einer Vertrauensperson eine Vollmacht dazu erteilen.
  • Oft gibt es auch Versicherungen im Rahmen einer Kreditkarte fürs Ableben bei einem Unfall, Rücktransport in die Schweiz, Deckung bei Unfalltod u.a.
Allfällige Wünsche und Weisungen des Verstorbenen sind zu berücksichtigen. Fehlt eine solche Willensäusserung, gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Bestattungswünsche können bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsamt des Wohnorts freiwillig deponiert werden.

Im Todesfall

Die Person ist zu Hause verstorben:
Rufen Sie zuerst einen Arzt an. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen, die dem Bestattungsamt beizubringen ist.
Bei Abwesenheit des Hausarztes ist ein Notfallarzt zu kontaktieren: Tel. 144 (Rettungsdienst) oder Tel. 117 (Polizei).

Die Person ist in einem Spital oder Heim verstorben:
Die Spital- bzw. Heimverwaltung regelt die entsprechenden Formalitäten.

Unfall oder Suizid:
Es muss in jedem Fall die Polizei über Tel. 117 informiert werden. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen mit Todesfolge beigezogen werden und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Meldung beim Bestattungsamt

Möglichst umgehende Benachrichtigung des Bestattungsamts (Gemeindekanzlei). Über gesetzliche Feiertage wird ein Pikettdienst eingerichtet, der über die Telefonnummer 044 741 54 59 zu erreichen ist.
In einem persönlichen Gespräch nimmt das Bestattungsamt die Wünsche des Verstorbenen und der Angehörigen über die Art der Bestattung entgegen.
Das Bestattungsamt organisiert das Einsargen und die Überführung des Leichnams sowie die Bestattungsformalitäten.
Das Bestattungsamt hat unter anderem folgende Fragen an die Angehörigen:
  • Personalien des Verstorbenen
  • Soll eine Erdbestattung oder Kremation stattfinden?
  • Wo und wann soll die Abdankung stattfinden?

Folgende Aufgaben werden durch das Bestattungsamt erledigt:
  • Veranlassung des Einsargens, Leichentransport, Aufbahrung im Friedhofsgebäude, allfällige Kremation sowie Urnentransport
  • Absprache des verbindlichen Termins für die Abdankung und Beisetzung mit dem zuständigen Pfarramt (Kirche)
  • Veranlassung und Organisation der Beisetzung
  • Bestellung des Grabkreuzes
  • Mitteilungen an Pfarramt, Friedhofsgärtner, Bestattungsinsitut
  • Aushang der Todesanzeige und Aufgabe einer amtlichen Todesanzeige (auf Wunsch der Angehörigen)
  • Mitteilung an interne Stellen (Abteilung Einwohnerdienste, Abteilung Steuern, SVA-Zweigstelle)

Ausserdem

Wichtige weitere Vorkehrungen durch die Angehörigen (nicht abschliessend und als Gedankenstütze gedacht)
  • Benachrichtigung der nächsten Angehörigen
  • möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer, um die Gestaltung der Abdankung bzw. Beisetzung zu besprechen; Überreichung eines kurzen Lebenslaufs
  • Allfällig gefundene Testamente sind zwingend und unverzüglich dem Bezirksgericht Baden einzureichen.
  • Verfassen, Aufgabe und Versand der Todesanzeige
  • Druckauftrag für Leidzirkulare, Adressliste erstellen
  • Bestellung des Leidmahls, Reservation Lokalitäten
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse)
  • Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen
  • Mitteilung an die Krankenkasse
  • Mitteilung an die AHV-Ausgleichskasse (wenn im Rentenalter)
  • Mitteilung an Bank, Post etc.
  • Benachrichtigung des Vermieters
  • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften und Abonnements
  • Sicherungsmassnahmen: Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel, Auto etc. inventarisieren
  • Angaben und Unterlagen fürs Steuer­inventar zusammenstellen
  • Grabunterhalt regeln, Grabstein aus­suchen
  • Ein Todesschein kann gegen Gebühr beim Regionalen Zivilstandsamt des Todesorts angefordert werden.

Beisetzungsmöglichkeiten

In Bergdietikon stehen auf dem Friedhof Bergdietikon folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Reihengrab für Erdbestattungen
  • Reihengrab für Urnenbeisetzungen
  • Urnenbeisetzungen in bestehenden Reihengräbern
  • Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab


Beisetzung Personen ohne Wohnsitz in Bergdietikon:
Die Beisetzung von nicht in Bergdietikon wohnhaft gewesenen Personen bedarf der Bewilligung des Gemeinderats. Die Angehörigen, welche eine Beisetzung auf dem Friedhof wünschen, sind für alle Dienstleistungen vollumfänglich kostenpflichtig. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.

Bestattungsamt und Friedhof

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