Die Fundgegenstände werden während eines Jahres aufbewahrt und anschliessend verwertet oder an den Finder ausgehändigt, welcher gemäss ZGB seinerseits einer fünfjährigen Rückgabepflicht unterliegt.
Die abgegebenen Fundgegenstände werden zusätzlich auf der Internetplattform www.easyfind.com erfasst.
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