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Feuerungskontrolle

Gemäss Luftreinhalteverordnung müssen bekanntlich die Öl- und Gasfeuerungen alle zwei Jahre auf ihre Schadstoffwerte und Abgasverluste hin kontrolliert werden. Gemäss den Weisungen des Kantons werden neuerdings auch kleine Holzfeuerungen bis 70 kW Leistung einer visuellen Kontrolle hinsichtlich Luftreinhaltung unterzogen (grössere Anlagen unterstehen der Kontrolle des Kantons). Unter kleine Holzfeuerungen fallen Kochherde, Zimmeröfen, Cheminées, Stückholz- und Holzschnitzelanlagen.

In unserer Gemeinde ist die nächste Kontrolle 2024 wieder fällig. Für die Kontrollperiode gilt das Kalenderjahr. Wie bereits in den letzten Jahren haben die Anlagebesitzer die Wahl, die Kontrolle entweder durch eine anerkannte, private Servicefirma oder vom amtlichen kommunalen Feuerungskontrolleur durchführen zu lassen. Die Liste der vom Kanton anerkannten Servicefirmen können Sie direkt herunterladen (PDF-Datei, 0.2 MB) oder auf der Gemeindekanzlei beziehen.

Der zuständige amtliche Feuerungskontrolleur ist Heinz Schmid, Revierkaminfeger, Itenhardstrasse 26, Bremgarten. Er erhebt für die Durchführung der Kontrollmessung gemäss dem vom Gemeinderat festgelegten Tarif folgende Gebühren (jeweils exkl. MWST):

Öl- und Gasfeuerungen
ErstkontrolleFr. 74.70/Brenner
NachkontrolleFr. 74.70/Brenner
Zuschlag für 2-stufige BrennerFr. 18.–/Brenner
Holzfeuerungen
ErstkontrolleFr. 43.–/Wohnung
Nachkontrolle bei Beanstandungennach Aufwand

Die privaten Servicefirmen sind in der Preisgestaltung frei. Sie erheben für Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen, nebst den Kosten für die Brennerkontrolle, die Gebühr für die vorgeschriebene kantonale Vignette von 43 Franken (exkl. MWST). Diese deckt die Kosten für die Administration der Feuerungskontrolle der Öl- und Gasfeuerungen.

Wer die Feuerungskontrolle durch eine private Servicefirma ausführen lässt, hat dafür zu sorgen, dass die Messung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeführt wird. Der Kontrollrapport der Servicefirma, versehen mit der kantonalen Gebührenvignette bei Öl- und Gasfeuerungen, muss dem amtlichen Feuerungskontrolleur, Heinz Schmid, eingereicht werden. Bei Feuerungsanlagen, bei denen der erwähnte Kontrollrapport bis zum genannten Datum nicht vorliegt, wird die Kontrolle automatisch vom amtlichen Feuerungskontrolleur durchgeführt.

Mit einwandfrei eingestellten und betriebssicheren Heizungsanlagen können nicht nur die Schadstoff-Emissionen auf ein Minimum beschränkt, sondern auch Heizkosten eingespart werden.


Liste der Feuerungskontrolleure (PDF, 0.2 MB)

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