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Steuererklärung, Fristen, EasyTax
EasyTax
Das PC-Programm EasyTax erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung ganz wesentlich. Das Programm können Sie auf der Webseite des Kantons Aargau herunterladen.Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, ihre mit EasyTax ausgefüllte Steuererklärung online an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Detaillierte Informationen zum Verfahren sind in den Steuerklärungsunterlagen enthalten.
Steuererklärung und Fristen
Unterlagen werden nicht mehr retourniert
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und danach vernichtet. Wir bitten Sie, lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es können keine Belege mehr retourniert werden.Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Künftig werden allfällig zu viel bezahlte Steuern direkt auf ein Konto zurückbezahlt. Zu diesem Zweck werden nach wie vor bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder PC-Konto zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der Steuerklärung bestätigt oder geändert werden.Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und Bankverbindungen sorgfältig. Damit kann beiderseits unnötiger zusätzlicher Aufwand vermieden werden.
Fristen
Der Abgabetermin für unselbstständig Erwerbende ist der 31. März 2024 und für selbstständig Erwerbende und Landwirte der 30. Juni 2024.Auf der Webseite des Kantons können Sie unter Gesuch um Fristerstreckung direkt online eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation werden der persönliche Code und Ihre Adress-Nummer benötigt. Diese sind auf Seite 1 der Steuererklärung ersichtlich.
Familiäre Verhältnisse
Die Besteuerung im Jahr 2023 richtet sich nach der Lebenssituation, d.h. den familiären Verhältnissen per 31. 12. 2023.Bei Heirat im Verlauf des Jahres 2023 erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben die Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung 2023 einzureichen.
Bei Scheidung oder Trennung im Verlauf des Jahres 2023 erfolgt eine getrennte Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben beide Personen je eine Steuererklärung 2023 einzureichen.