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Bekanntmachungen: Nachrichten

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29. November 2024

Beschlüsse Wintergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2024 wie folgt veröffentlicht:

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024; Genehmigt

2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Bauer, Martin; Genehmigt

3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Sörgel, Dagmar und Jarno; Genehmigt

4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Thurmüller, Oliver und Carmen; Genehmigt

5. Sanierung K412 (Kirchstrasse - Chelle IO), Verpflichtungskredite für den
a) Dekretsbeitrag für die Strassensanierung unter der Bedingung des Beibehalts der bestehenden Fussgängerstreifen bei den geplanten Querungshilfen in der Gesamthöhe von CHF 4’092’200; Genehmigt (Gegenantrag)
b) Ersatz der Strassenbeleuchtung in der Gesamthöhe von CHF 297’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
c) Ausbau der Bushaltestellen Bernold in der Gesamthöhe von CHF 157’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
d) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 242’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
e) Bau der Abwasserleitungen in der Gesamthöhe von CHF 1’637’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt

6. Sanierung Kirchstrasse, Verpflichtungskredite für den
a) Bau eines Trottoirs in der Gesamthöhe von CHF 120’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
b) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 150’000, zuzüglichausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
c) Neubau der Abwasserleitung und die Umnutzung in eine Sauberwasserleitung Gesamthöhe von CHF 300’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt

7. Industriestrasse (Abschnitt Wiesentalstrasse - K127), Zusatzkredit
a) Ersatz des Deckbelages und die Erneuerung der Strassenbeleuchtung in der Gesamthöhe von CHF 270’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt
b) Ersatz der Trinkwasserleitung in der Gesamthöhe von CHF 375’000, zuzüglich der ausgewiesenen Teuerung; Genehmigt

8. Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 84%; Genehmigt


Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss Ziffer 1 sowie 5 bis 8 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung in der Limmattaler Zeitung am Donnerstag, 5. Dezember 2024 von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2025

Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter den Ziffern 2 und 4 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.

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