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12. September 2024
Aufruf zum Rückschnitt von Pflanzen aller Art auf die Grenze
Gestützt auf dem Baugesetz BauG und dem Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch EG ZGB sind Pflanzen gegenüber Strassen, Plätzen, Trottoirs und anderen öffentlichen Parzellen oder Einrichtungen dauernd auf die jeweilige Grenze bzw. das Lichtraumprofil zurückzuschneiden.Insbesondere sind auch den Sichtzonen bei Ein- und Ausfahrten sowie Strassen entsprechend Beachtung zu schenken.
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung unter 044 746 31 56 oder gerne zur Verfügung.