Öffnungszeiten


8962 Bergdietikon

Kanzlei, Finanzen, Steuern, Bau und Planung:
Mo: 8.30–11.30 / 14–18
Di–Do: 8.30–11.30 / 14–16
Fr: 8.30–11.30

Betreibungsamt:
Mo–Do: 8.30–11.30
Di/Do: 14–16

Passen die Zeiten nicht für Sie? Vereinbaren Sie einen individuellen Termin auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten:
Tel. 044 746 31 50
Mail

Smart Service PortalUnsere Dienst­leis­tungen online im Smart Service Portal.
 
Energiestadt
Limmatstadt

Home > Bekanntmachungen > Nachrichten

Bekanntmachungen: Nachrichten

vorherige Nachricht     zurück zur Liste      nächste Nachricht

12. April 2024

Hundekontrolle 2024/2025

Anfang Mai 2024 wird die Hundetaxe 2024/2025 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis Ende April 2024 der Einwohnerdienste, 044 746 31 51 oder einwohnerdienste@bergdietikon.ch, sowie in der nationalen Hundedatenbank «AMICUS» zu melden. Die Verwaltung wird folglich die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.

Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen.

Per 1. März 2024 trat die neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

  • Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
  • Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
  • Halbe Taxen entfallen - es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt. Taxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig, unterjährige Zu- / Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit.
  • Neu sind Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben taxbefreit.
  • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.

Bekanntmachungen

Zahlungstermin provisorische Steuerrechnung/Verfallsanzeige
Im September erhalten alle Steuerpflichtigen, welche die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres noch nicht vollständig bezahlt haben, eine Verfallsanzeige. > mehr...

Elternschaftsbeihilfe
Gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) besteht für wirtschaftlich schwache Eltern bzw. Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. > mehr...

Aufruf zum Rückschnitt von Pflanzen aller Art auf die Grenze
an Strassen, Plätzen, Trottoirs und anderen öffentlichen Parzellen oder Einrichtungen > mehr...

Prämienverbilligung 2025
Anmeldungen bis Ende Dezember 2024 > mehr...

Einbürgerungsgesuche
Ordentliche Einbürgerungen > mehr...

Mahlzeitendienst Senioren
VAAS: Jetzt neu auch in Bergdietikon > mehr...

Agglomerationsprogramme der 5. Generation
Öffentliche Mitwirkung vom 5. August bis 20. September 2024 > mehr...

> alle Bekanntmachungen
 

Veranstaltungen

https://www.bergdietikon.ch/pages/bekma/bekma_ez.php