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15. Februar 2024

BNO Revision; Mitwirkungsverfahren

Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Ortsplanungsrevision); Mitwirkungsverfahren

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (kurz BNO-Revision) wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz (BauG) des Kantons Aargau während 30 Tagen durchgeführt. Dabei werden sämtliche relevanten Entwürfe, insbesondere die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), der Bauzonenplan (BZP) und der Kulturlandplan (KLP), aufgelegt. Die Unterlagen können vom 19. Februar bis 19. März 2024 unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch sowie auf der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder Person innert der Auflagefrist unter www.mitwirkung-bergdietikon.ch digital eingereicht werden. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die digitale Mitwirkungseingabe.

Eingaben können auch per Post an Gemeinderat, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon oder per Mail einreichen werden (Formular-Download siehe unten).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Das rechtsverbindliche Auflageverfahren erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt.

Wenn Sie Fragen zu den Unterlagen haben, bieten wir Ihnen nach vorgängiger Vereinbarung auch individuelle Besprechungstermine an. Wenden Sie sich zu diesem Zweck direkt an Gemeindeschreiberin Jenny Jaun (044 746 31 61 oder ).


Eingabeformular Mitwirkung (MS Word, 122 KB)

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