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Bekanntmachungen: Nachrichten

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26. September 2023

Steuern pünktlich bezahlen

Im September erhalten alle Steuerpflichtigen, welche die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres noch nicht vollständig bezahlt haben, eine Verfallsanzeige. Diese macht auf den Verfalltag, sowie auf die Folgen verspäteter Zahlung, aufmerksam. Eine Verfallsanzeige erhalten auch jene Steuerpflichtigen, die bereits Ratenzahlungen oder eine Stundung mit der Abteilung Finanzen vereinbart haben. Diese Vereinbarungen bleiben bestehen.

Mit der Verfallsanzeige wird angezeigt, wieviel Sie bereits bezahlt haben oder wieviel Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2023 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, wird doch auf den jeweils noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.0 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt.

Besteht im Januar 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Gleichzeitig rufen wir die im Jahr 2019 eingeführten Mahngebühren in Erinnerung:
CHF 35.00 beträgt die Mahngebühr bei fälligen Steuerbeträgen. Bleibt die Mahnung erfolglos, kann sofort die Betreibung eingeleitet werden. Die Gebühr für den Betreibungsaufwand beträgt CHF 100.00.

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen zu hoch oder zu tief sein, dann wenden Sie sich an die Abteilung Steuern ( oder 044 746 31 52). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der definitiven Steuerveranlagung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2023 0.3 %.

Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2023 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen ( oder 044 746 31 53).

Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2023 nur die dafür abgegebenen QR-Einzahlungsscheine.

Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2023 termingerecht bis zum 31. Oktober 2023 begleichen.

Abteilung Steuern und Abteilung Finanzen

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