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21. Juni 2021
Leinenpflicht
Gerne möchten wir alle HundehalterInnen auf die vom 1. April bis 31. Juli geltende Leinenpflicht im Wald und am Waldrand gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) hinweisen. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle HundehalterInnen sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern. Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.Gerade in der Corona-Pandemie ist das Bedürfnis vieler Menschen gross, die freie Natur zu geniessen. Darum ist der Druck auf die Rückzugsgebiete der Tiere entsprechend gross. Mit Rücksicht von uns Hundehalterinnen und Hundehaltern können wir einen Beitrag leisten, dass das Nebeneinander funktioniert.
Besten Dank für die Rücksichtnahme.