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Bekanntmachungen: Nachrichten
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10. November 2020
«Gmeind» am 26. November
Gemäss dem Entscheid des Bundesrats vom 29. Oktober 2020 sind Gemeindeversammlungen explizit vom Versammlungsverbot ausgenommen.Der Gemeinderat hat daher entschieden, von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen. Dies auch aufgrund der Tatsache, dass viele Geschäfte nicht über eine Urnenabstimmung abgehandelt werden können (Einbürgerungen/Kreditabrechnungen/Protokollgenehmigung/Rechenschaftsbericht) und diese noch weiter verschoben werden müssten. Zudem wurde darauf geachtet, dass nicht Traktanden behandelt werden, welche einen grossen Diskussionsbedarf auslösen würden.
Dem Bundesrat war es ein wichtiges Anliegen, dass die direkte Demokratie weiterhin ausgeübt werden kann, weshalb diese Ausnahme besteht. Gemeindeversammlungen dürfen und sollen auch laut dem Kanton stattfinden.
Selbstverständlich setzt der Gemeinderat alles daran, die Gesundheit der Stimmberechtigten zu schützen. Wie in der Einladung zur Gemeindeversammlung aufgeführt, besteht eine generelle Maskenpflicht. Zudem werden von sämtlichen Teilnehmenden die Kontaktdaten erhoben und das Versammlungslokal bei Bedarf in Sektoren unterteilt.
Wir bitten die Stimmberechtigten die Massnahmen in der Einladung zur Gemeindeversammlung zu beachten und sich bei einer Teilnahme per anzumelden.