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Beglaubigungen und Notariat
Für Grundbuchgeschäfte von Bergdietikon ist das Grundbuchamt Baden (siehe Hoch- und Tiefbau) zuständig.
Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien, Auszügen und Abschriften sowie von anderen Wiedergaben von Schriftstücken und Übersetzungen dürfen im Kanton Aargau die Gemeindeschreiber/innen sowie die im kantonalen Register eingetragenen Beglaubigungspersonen vornehmen. Sie können während den Öffnungszeiten ohne Termin bei der Gemeindekanzlei eine Beglaubigung vornehmen. Für Termine ausserhalb der Öffnungszeiten rufen Sie bitte an.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis).
- Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 20.00.
- Für Beglaubigungen von Dokumenten beträgt die Gebühr mind. CHF 10.00. Jede weitere Seite ist gebührenpflichtig.
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum Aargau. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.