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Steuerarten
Einkommens- und Vermögenssteuern
Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden mit der jährlich einzureichenden Steuererklärung definitiv festgesetzt. Im Einkommen sind sämtliche steuerbaren Einkünfte in der Bemessungsperiode zu deklarieren. Das Vermögen hat sämtliche Vermögenswerte per Stichtag zu enthalten.Beachten Sie, dass auch Vermögen im Ausland (z.B. Grundstücke) und die daraus resultierenden Einkünfte anzugeben sind. Diese Faktoren sind massgebend für die Bestimmung des Steuersatzes (Tarif).
Erläuterung | Tarif ab 2019 | Tarif ab 2020 | |
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Einkommenssteuer | www.ag.ch[...] | PDF-Datei | PDF-Datei |
Vermögenssteuer | www.ag.ch[...] | PDF-Datei | PDF-Datei |
Sondersteuern
Über den Internetauftritt der kantonalen Abteilung Steuern finden Sie Informationen zu diversen ausserordentlichen Steuerarten wie Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Jahressteuern auf Kapitalzahlungen (Säule 2 und 3a), Nachsteuern und Bussen sowie auch zur Mehrwertsteuer.Feuerwehrsteuern
Feuerwehrdienstpflichtig sind Frauen und Männer vom 20. bis und mit dem 44. Altersjahr.Feuerwehrdienstpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben einen jährlichen Pflichtersatz zu bezahlen. Leistet bei Verheirateten ein Eheteil aktiv Feuerwehrdienst, so entfällt für beide Ehegatten die Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer).
Der Pflichtersatz beträgt 2‰ des steuerbaren Einkommens, mindestens Fr. 30.–, maximal Fr. 300.–.