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25. November 2021

Untersuchungsbericht Trinkwasser

Die eidgenössische Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser (Art. 5) verpflichtet die Wasserversorgungen, ihre Konsumenten über die Qualität des Trinkwassers regelmässig zu informieren. Die Gesetzgebung verlangt, je nach Grösse einer Wasserversorgung, eine gewisse Anzahl bakteriologischer und chemischer Untersuchungen des Trinkwassers. In unserer Gemeinde werden unter dem Jahr und zu verschiedenen Jahreszeiten Proben aus dem Trinkwasser entnommen und in einem Labor ausgewertet.

Aufgrund einer auffälligen Wasserprobe im Januar 2021 wurde das Grundwasserpumpwerk Holenstrasse aus dem Trinkwassernetz genommen und separat regelmässig kontrolliert. Bis heute konnten die Grundwasservorkommnisse noch nicht wieder ins Netz eingespiesen werden. Der Gemeinderat, die Wasserversorgung und das Amt für Verbraucherschutz des Kantons versuchen die Ursache zu eruieren, was sich jedoch aufgrund der geologischen Gegebenheiten als schwierig erweist.

Als Ersatz wurde neben dem eigenen Quellwasser aus drei Quellen auch Wasser aus der Gemeinde Dietikon und vom Wasserversorgungsverbund Mutschellen bezogen. Alle anderen Wasserproben im Jahr 2021 entsprachen den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.

Die Gesamthärte des Trinkwassers in französischen Härtegraden beträgt 30–34 °fh (in deutschen Härtegraden 17–19 °dh oder 3,2–3,5 mmol/Liter). Dies entspricht der Einstufung «ziemlich hart» bis «hart». Der Nitratgehalt entspricht einem durchschnittlichen Wert von 13 mg/Liter.

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Elternschaftsbeihilfe
Gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) besteht für wirtschaftlich schwache Eltern bzw. Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. > mehr...

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