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20. Februar 2025
Reglement zur Videoüberwachung
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 17.02.2025 gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz das Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Bergdietikon erlassen.Das Reglement kann hier heruntergeladen oder am Schalter der Gemeindekanzlei, Schulstrasse 6, 8962 Bergdietikon, bezogen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 17.02.2025 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, gerechnet ab der Publikation in der Limmattalerzeitung am 20.02.2025, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Bergdietikon gültig ab 01.03.2025 (PDF-Datei, 58 KB)