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20. Februar 2025
Anmeldeverfahren Gesamterneuerungswahlen
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029Gestützt auf § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird folgende Wahlanordnung veröffentlicht:
Am 18. Mai 2025 findet der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderats statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei Bergdietikon bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, somit bis Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns finden in einem zweiten Schritt nach erfolgter Wahl des Gemeinderats statt.
Gemeinderat Bergdietikon
Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat (PDF-Datei, 67 KB)