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Bekanntmachungen: Nachrichten

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12. September 2024

Zahlungstermin provisorische Steuerrechnung/Verfallsanzeige

Die Anzeige macht auf den Verfalltag sowie auf die Folgen verspäteter Zahlung aufmerksam. Eine Verfallsanzeige erhalten auch jene Steuerpflichtigen, die bereits Ratenzahlungen oder eine Stundung mit der Abteilung Finanzen vereinbart haben. Diese Vereinbarungen bleiben bestehen. Es wird angezeigt, wieviel Sie bereits bezahlt haben oder wieviel Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2024 zu begleichen.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, wird doch auf den jeweils noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.0 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Verzugszins und Mahngebühren

Gleichzeitig rufen wir die im Jahr 2019 eingeführten Mahngebühren in Erinnerung: CHF 35.00 beträgt die Mahngebühr bei fälligen Steuerbeträgen. Bleibt die Mahnung erfolglos, kann sofort die Betreibung eingeleitet werden. Die Gebühr für den Betreibungsaufwand beträgt CHF 100.00.

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen zu hoch oder zu tief sein, dann wenden Sie sich an die Abteilung Steuern (steueramt@bergdietikon.ch oder 044 746 31 52). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der definitiven Steuerveranlagung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0.75 %. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2024.

Danke für die fristgerechte Zahlung

Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2024 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen (finanzverwaltung@bergdietikon.ch oder 044 746 31 74).

Wir danken Ihnen, dass Sie die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2024 termingerecht bis zum 31. Oktober 2024 begleichen. Verwenden Sie dazu bitte nur die dafür abgegebenen QR-Einzahlungsscheine.

Bekanntmachungen

Totalrevision Bau- und Nutzungsordnung
Statusbericht zum aktuellen Verfahrensstand. > mehr...

Lehrstelle besetzt
Lehrstelle 2025 erfolgreich vergeben. > mehr...

Neuer Mitarbeiter
Thomas Holdener ab Januar 2025 neu im Werkhof-Team. > mehr...

Sanierung Industriestrasse
Baustelleninformation > mehr...

Zahlungstermin provisorische Steuerrechnung/Verfallsanzeige
Im September erhalten alle Steuerpflichtigen, welche die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres noch nicht vollständig bezahlt haben, eine Verfallsanzeige. > mehr...

Elternschaftsbeihilfe
Gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) besteht für wirtschaftlich schwache Eltern bzw. Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. > mehr...

Aufruf zum Rückschnitt von Pflanzen aller Art auf die Grenze
an Strassen, Plätzen, Trottoirs und anderen öffentlichen Parzellen oder Einrichtungen > mehr...

Prämienverbilligung 2025
Anmeldungen bis Ende Dezember 2024 > mehr...

Einbürgerungsgesuche
Ordentliche Einbürgerungen > mehr...

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