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Bekanntmachungen: Nachrichten

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21. Juni 2024

Beschlüsse Sommergemeindeversammlung

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 wie folgt veröffentlicht:

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. November 2023; Genehmigt

2. Rechenschaftsbericht 2023; Genehmigt

3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an an Abad Paulino, Yurissa; Genehmigt

4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Abad, Yelipssa Albaluz; Genehmigt

5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Familie Sienknecht; Genehmigt

6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Amann, Stephan und Hazine, Ban; Genehmigt

7. Musikschule; Leistungsvereinbarung; Genehmigt

8. Kreditabrechnungen Umbau und Sanierung alte Turnhalle im Schulhaus 1; Genehmigt

9. Jahresrechnung 2023; Genehmigt

10. Verpflichtungskredit Raistrasse; Sanierung; Genehmigt

11. Verpflichtungskredit Oberer Schönenberg; Erschliessung; Genehmigt

12. Erneuerung der Bushaltestellen Dünni, Baltenschwil und Vorbühl nach dem Behindertengleichstellungsgesetz; Verpflichtungskredite; Genehmigt

13. Nachtragskredit für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kultur (Ortsplanungsrevision); Genehmigt

14. Öffentlicher Verkehr, Angebotserweiterung auf das Fahrplanjahr 2024/2025; Genehmigt

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss den Ziffern 1 bis 2 sowie 7 bis 14 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung in der Limmattaler Zeitung am Donnerstag, 27. Juni 2024 von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 29. Juli 2024

Die an der Einwohnergemeindeversammlung unter den Ziffern 3 und 6 gefassten Beschlüsse sind abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.

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