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29. Februar 2024
Tipps für das Ausfüllen Ihre Steuererklärung
Um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern und Rückfragen zu reduzieren, finden Sie hier einige Tipps und Hinweise für die Steuererklärung:- Reichen Sie alle nötigen Belege mit der Steuererklärung ein, prüfen Sie die Vollständigkeit vor dem Versand. Erfahrungsgemäss fehlen oft Dokumente, wenn alles elektronisch übermittelt wird.
- Bei den Liegenschaftsunterhaltskosten muss aus den Belegen hervorgehen, was ersetzt wurde. Das ist bei Kassenquittungen (Bauhaus, Landi, OBI usw.) oft nicht klar. Bitte geben Sie jeweils an, was Sie gekauft haben (die Bezeichnungen liefern häufig keinen Aufschluss über das Produkt) und wofür dieses verwendet wurde. Bei Rückfragen des Steueramtes können Steuerpflichtige manchmal selber nicht mehr nachvollziehen, was sie genau gekauft haben. Bei grösseren Liegenschaftsunterhaltskosten sind Fotos vorher/nachher sehr hilfreich und erübrigen Rückfragen.
- Das Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt (LUK), des Kantonalen Steueramtes liefert viele Informationen rund um Ihr Eigenheim.
- Auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau sind auch weitere Merkblätter und Informationen zu finden (Krankheitskosten und behinderungsbedingte Kosten / Kinderbetreuungskosten / Besteuerung von Kapitalzahlungen usw.)
- Oft wird eine aktuelle definitive Steuerveranlagung für verschiedene Bereiche des Lebens benötigt (bei Banken/Versicherungen für die Vergabe von Hypotheken, zur Berechnung von Prämienverbilligungen, Subvention der Kinderbetreuung usw.). Je früher Sie Ihre Steuererklärung einreichen umso schneller haben Sie die definitive Veranlagung.
- Für Stockwerkeigentümergemeinschaften bieten wir, wie in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, die Nebenkostenabrechnung bei uns prüfen zu lassen. So weiss jeder Eigentümer, welche Kosten er als Liegenschaftsunterhalt abziehen kann.
- Sollten Sie Fragen oder Probleme beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung mit EasyTax haben, benutzen Sie bitte die EasyTax-Hotline (062 835 25 55) jeweils Mo./Mi./Fr. von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und Di./Do. von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
- Sollte die provisorische Steuerrechnung für das Steuerjahr 2024 nicht den effektiven Einkommens- und Vermögensverhältnissen entsprechen, können Sie eine Anpassung beantragen. Teilen Sie uns schriftlich via Mail an die Angaben zu Ihrem steuerbaren Einkommen und Vermögen mit oder füllen das Hilfsblatt zur Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung aus und reichen uns dieses ein.
- Für Ratenzahlungen, Einzahlungsscheine oder Stundungsgesuche wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.