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12. April 2024
Hundekontrolle 2024/2025
Anfang Mai 2024 wird die Hundetaxe 2024/2025 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis Ende April 2024 der Einwohnerdienste, 044 746 31 51 oder einwohnerdienste@bergdietikon.ch, sowie in der nationalen Hundedatenbank «AMICUS» zu melden. Die Verwaltung wird folglich die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen.
Per 1. März 2024 trat die neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:
- Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
- Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
- Halbe Taxen entfallen - es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt. Taxen werden per 1. Mai jeden Jahres fällig, unterjährige Zu- / Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
- Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit.
- Neu sind Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben taxbefreit.
- Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.