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24. November 2023

BNO-Revision

Inzwischen hat die Resonanzgruppe die erarbeiteten Unterlagen gesichtet und beraten. Anschliessend hat die Spezialkommission die Entwürfe zuhanden des Gemeinderates verabschiedet.

Der Gemeinderat wird an seiner Sitzung von Mitte Dezember die Unterlagen zuhanden der Kantonalen Vorprüfung verabschieden. Dieser Schritt ist bedeutend. Die BNO-Revision geht so in die letzte und entscheidende Phase. In dieser Phase werden die Entwürfe vorgestellt und die gesetzlich vorgesehenen Schritte wie öffentliche Mitwirkung, Vorprüfung beim Kanton sowie Verabschiedung der Planungsinstrumente durch die Gemeindeversammlung, durchgeführt.

Der Gemeinderat wird Ihnen die neuen Entwürfe des Bauzonenplanes und Kulturlandplanes sowie der Bau- und Nutzungsordnung am Dienstag, 30. Januar 2024, 19.30 Uhr in der Turnhalle an einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentieren und ab dem 19. Februar 2024 das Mitwirkungsverfahren starten.

Im Mitwirkungsverfahren kann sich jedermann innert einer 30-tägigen Frist zu den Planentwürfen äussern und Anliegen einbringen, die der Gemeinderat prüfen und anschliessend in einem Bericht kommentieren wird. Die aufgrund der Mitwirkungseingaben und der kantonalen Vorprüfung bereinigten Unterlagen werden daraufhin öffentlich aufgelegt. Während dieser öffentlichen Auflage können dann direkt Betroffene zu ihrem Rechtsschutz Einwendungen erheben, bevor die Gemeindeversammlung abschliessend über die BNO-Revision beschliessen wird. Gegen nicht berücksichtigte Einwendungen und gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann schliesslich Beschwerde geführt werden.


Einladung Infoveranstaltung BNO-Revision (PDF-Datei, (leer))

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