Anfang Mai 2023 wird die Hundetaxe 2023/24 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis Ende April 2023 dem Einwohnerdienst, 044 746 31 51 oder inwohnerdienste@bergdietikon.ch, sowie in der nationalen Hundedatenbank «AMICUS» zu melden. Die Verwaltung wird folglich die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.
Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen.
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