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15. März 2023
Meldepflicht für Vermieter
Ende März steht wieder ein ortsüblicher Zügeltermin an. Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig. Die Ein- und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst oder per Mail an gemeldet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Abteilung Einwohnerdienste unter 044 746 31 51.