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23. Januar 2023
Beseitigung von Hundekot
Nachdem bei der Gemeindekanzlei verschiedentlich Reklamationen über liegengelassenen Hundekot oder über herumliegende volle Hundekotsäcklein eingegangen sind, werden alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran erinnert, dass sie gemäss § 5 Abs. 1 lit. d des Hundegesetzes des Kantons Aargau verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen. Hierfür sind die kostenlosen Robidogsäcke zu verwenden. Die benutzten Hundesäcke sind in die vorgesehenen Robidogs zu entsorgen.Bitte helfen Sie mit, Wegränder und Wiesen, aber auch benachbarte Gärten und private Grundstücke sauber zu halten!