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19. Dezember 2022
Prämienverbilligung 2023
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.Ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, geht aus den Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2023 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2020 relevant.
Das ganze Verfahren der Prämienverbilligung 2023 läuft online ab. Im September 2022 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2022 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Anmeldungen für die Krankenkassen-Prämienverbilligung 2023 müssen bis Ende Dezember 2022 eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.
Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich direkt an die SVA in Aarau, 062 836 82 97 oder .