Öffnungszeiten


8962 Bergdietikon

Kanzlei, Finanzen, Steuern, Bau und Planung:
Mo: 8.30–11.30 / 14–18
Di–Do: 8.30–11.30 / 14–16
Fr: 8.30–11.30

Betreibungsamt:
Mo–Do: 8.30–11.30
Di/Do: 14–16

Passen die Zeiten nicht für Sie? Vereinbaren Sie einen individuellen Termin auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten:
Tel. 044 746 31 50
Mail

Smart Service PortalUnsere Dienst­leis­tungen online im Smart Service Portal.
 
Energiestadt
Limmatstadt

Home > Bekanntmachungen > Nachrichten

Bekanntmachungen: Nachrichten

vorherige Nachricht     zurück zur Liste      nächste Nachricht

28. Juli 2022

Sofortiges Verbot von Feuerwerk

Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, ein Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen.

Die hohen Temperaturen und die aktuelle Trockenheit führen zu einem hohen Risiko von Bränden. Zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, mit Blick auf die anstehenden Nationalfeierlichkeiten am 31. Juli 2022 und am 1. August 2022 ein absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Aargau. Grund dafür sind die ausbleibenden oder unzureichenden Niederschläge sowie die aktuellen Wetterprognosen, wonach es heiss und trocken bleibt. Das Verbot gilt auch für Gross- und Kleinfeuerwerk wie Vulkane und Ähnliches. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer sind in unbefestigten Feuerstellen verboten.

Die Verbote bleiben bis auf Weiteres in Kraft und werden erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Gemeinderäte können lokal schärfere Regeln erlassen, aber keine Ausnahmen von den kantonalen Verboten bewilligen.

Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln

Aufgrund der Trockenheit besteht auch im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.

Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.


Merkblatt Gefahrenstufe 4 mit Feuerwerksverbot (PDF-Datei, 312 KB)

Bekanntmachungen

Gemeindeversammlung am 28. November
Die Akten zur kommenden GV finden Sie wie gewohnt zum Download auf der GV-Seite.

Abfallsäcke - ein gefundenes Fressen
Werden Abfallsäcke zu früh hinausgestellt, können sie von Krähen, Füchsen oder anderen Tieren aufgerissen werden. Die Gemeinde bittet die Bevölkerung deshalb, die Abfallsäcke erst jeweils am Freitagmorgen an der Strasse zu deponieren. > mehr...

Infoveranstaltung K412
Einladung zur Informationsveranstaltung vom 21. November 2024 zur Sanierung der Kantonsstrasse K412 (Kirchstrasse - Chelle IO) > mehr...

Einbürgerungsgesuch
Daniela Bukatz möchte sich einbürgern lassen. > mehr...

> alle Bekanntmachungen
 

Veranstaltungen

https://www.bergdietikon.ch/pages/bekma/bekma_ez.php