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Bekanntmachungen: Nachrichten

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21. Juli 2022

Waldbrandgefahr!

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt ein Feuerverbot im und am Waldrand.

Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, für den Kanton Aargau per sofort ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 50 Meter zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen in Wäldern, Waldhütten, an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.

Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe (50 Meter) befinden. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.

Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angehalten, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.


Merkblatt Gefahrenstufe 4 (PDF-Datei, 313 KB)

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