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Bekanntmachungen: Nachrichten
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2. April 2022
Meldung von Mieterwechseln
Die Einwohnerdienste stellen immer wieder fest, dass der Ein- und Auszug von Mieterinnen und Mietern nicht gemeldet wird, was teilweise zu aufwändigen Nachforschungsarbeiten führen kann.Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein- und Auszüge sowie Wohnungswechsel von Mieterinnen und Mietern zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail. Um eine Vereinheitlichung zu erreichen, sind neue Möglichkeiten entwickelt worden, mit denen diese sogenannten Drittmeldungen bequem elektronisch übermittelt werden können. Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder private Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldungen neu über folgenden Weblink vornehmen: www.drittmeldung.ch
Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahrs Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage.
Wir danken allen Logisgebern für die Unterstützung!