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25. Januar 2022
Busseninkasso
Gemäss § 253 Abs. 2 des Steuergesetzes fällt die Hälfte der vom Kantonalen Steueramt im Bereich des Steuerrechts verfügten Ordnungsbussen den Gemeinden zu. Hauptsächlich werden Bussen für nicht eingereichte Steuererklärungen oder nicht eingereichte Aktenergänzungen ausgesprochen.Im Rechnungsjahr 2021 wurden Strafbefehle im Gesamtbetrag von CHF 44’030.00 (Vorjahr: CHF 18’450.00) erlassen. Während der laufenden Periode waren Busseneingänge (Zahlungen) von CHF 23’814.02 (CHF 10’434.60) zu verzeichnen. Von diesem Betrag steht der Gemeinde Bergdietikon die Hälfte, respektive CHF 11’907.00 (CHF 5’217.30) zu.
Der Gemeinderat und die Abteilung Steuern danken allen Steuerpflichtigen, welche die Steuererklärung stets fristgerecht einreichen.