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10. September 2021
Verfallsanzeigen
Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2021 verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern um den Hinweis, dass die Steuern des laufenden Jahres per 31. Oktober bezahlt sein müssen.Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum wird auf den Ausständen ein Verzugszins von 5,1 % erhoben. Für die Bezahlung der Steuern 2021 sind nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Für die offenen Steuern werden im November Mahnungen versandt. Besteht Ende 2021 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.
Mahngebühren im Bezugsverfahren gemäss § 77a StGV
Eine Mahngebühr wird für ausstehende Steuererklärungen, für provisorische und definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben. Diese Gebühren zeigen sich wie folgt:- erste Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
- zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50.00
- Mahnungen Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 35.00
- Betreibungen Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) CHF 100.00.