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11. Januar 2021

Winterdienst auf Gemeindestrassen

Als Strasseneigentümerin hat die Gemeinde für den ordnungsgemässen Unterhalt der Strassen zu sorgen. Dabei hat der Unterhalt der Strassen in dem Masse zu erfolgen, dass sie beim bestimmungsgemässen Gebrauch genügend Sicherheit bieten. Insbesondere im Winter bei Schnee und Glatteis ist der Werkhof gefordert aber auch bestrebt, die grösstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Es ist aber auch hier zu bemerken, dass die Selbstverantwortung der Strassenbenützer grossgeschrieben wird. Auch die Rechtssprechung in Schadenfällen weist darauf hin, dass erwartet werden kann, dass die Strasse bei Anwendung gewöhnlicher Sorgfalt ohne Gefahr benützt werden kann. Insofern ist es Sache des einzelnen Verkehrsteilnehmers, die Strasse mit Vorsicht zu benützen und sein Verhalten den Strassenverhältnissen anzupassen. Schliesslich kann das Strassennetz allein wegen seiner Ausdehnung nicht in gleichem Masse unterhalten werden.

Ab November bis März ist das Werkhofpersonal je nach Strassenzustand zwischen vier Uhr morgens und Mitternacht für die Schneeräumung auf den Gemeinde- und Kantonsstrassen im Einsatz. Der Werkhof ist bestrebt, den Winterdienst auf Strassen und Gehwegen mit guter Schneeräumung und mit möglichst zurückhaltendem Salzeinsatz zu besorgen. Die Einwohner werden gebeten, sich zu Fuss oder mit Fahrzeugen darauf einzustellen, dass bei Glatteis aus Gründen des Gewässerschutzes das Salzen auf das unbedingt Notwendige beschränkt wird.

Der Nutzen des Winterdienstes kann ganz kurz umschrieben werden:
  • Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer,/§T
  • Verhütung von Unfällen und deren volkswirtschaftlichen Folgen,
  • Verhinderung von winterbedingten Verkehrszusammenbrüchen.

Es steht ausser Zweifel, dass ohne einen leistungsfähigen Winterdienst (Schneeräumung und Bekämpfung von Glatteis) die heutige mobile Gesellschaft nicht mehr im gewohnten Rahmen funktioniert. Der moderne Winterdienst muss aber folgende Anforderungen berücksichtigen:
  • Die Umweltschutzgesetzgebung verlangt Einschränkungen der Taumittel.
  • Auf Strassen mit öffentlichem Verkehr und wichtigen Verbindungsstrassen muss der Winterdienst früher und prioritär durchgeführt werden.

Als Sofortmassnahme gegen Schnee und Glatteis sind Streubehälter, ausgerüstet mit Splitt und Schaufel, in unmittelbarer Nähe von steilen Fusswegen und Strassen aufgestellt. Die Behälter stehen jedermann zur Verfügung. Die Gebäude- oder Grundeigentümer sind bei Anschluss an öffentliche Strassen/Wege für die Schneeräumung selber verantwortlich. Es darf kein Schnee auf den öffentlichen Bereich geschoben werden.

Die Motorfahrzeugführer werden dringend ersucht, ihre Fahrzeuge bei Schneefall und Vereisung nicht an Strassen- und Wegrändern oder auf den Gehwegen abzustellen sowie die Kehr- und Wendeplätze freizuhalten und ebenfalls die Gehwege nicht als Parkfläche zu nutzen; nur so wird ein guter Winterdienst ermöglicht. Die Gemeinde muss bei Unfällen, verursacht durch ungeschickt parkierte Fahrzeuge, deren Halter zur Verantwortung ziehen.

Wir danken der Bevölkerung für die Rücksichtnahme und das Verständnis, dass nicht alle Verkehrswege zur selben Zeit freigelegt werden können, insbesondere wenn sich die Wetterkonditionen sehr schnell ändern.

Die Fahrer der Räumungsfahrzeuge sind Ihnen dankbar, wenn Sie nicht zu nahe aufschliessen und das Überholen zur eigenen Sicherheit wenn möglich unterlassen.

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