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11. Dezember 2020
Bis Mitte Januar wird abgelesen
Die Stromzähler werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 4. Dezember 2020 bis 13. Januar 2021 sind die Zählerableserinnen und -ableser unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit Smart-Meter-Zählern ausgerüstet sind. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. Kunden, die ihren Zählerstand selber ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 werden im Verlauf des Monats Januar 2021 versendet.Die Ablesungen werden unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG sowie des Schutzkonzepts der AEW durchgeführt. Die Ableserinnen und Ableser tragen in Gebäuden immer eine Schutzmaske, auch wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die AEW bittet ihre Kunden, sich ebenfalls an die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG zu halten, um sich selber und die Ableserinnen und Ableser zu schützen.
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW-Leuchtweste gekleidet. Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein Ableser nicht ausweisen kann an den AEW-Kundenservice unter Tel. 062 834 22 22..