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Bekanntmachungen: Nachrichten

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11. Dezember 2020

Hintermatt verzögert

Gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, welches die Genehmigung des Gestaltungsplans Hintermatt durch den Gemeinderat Bergdietikon stützte, wurde Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eingereicht. Dadurch verzögert sich die Bearbeitung des Projekts weiter.

Mit Entscheid vom 22. Oktober 2020 wies das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die gegen den durch den Gemeinderat Bergdietikon erlassenen Gestaltungsplan «Hintermatt» erhobenen Beschwerden vollumfänglich ab. Nun wurde dieser Entscheid durch die Gegnerschaft ans Verwaltungsgericht des Kantons Aargau weitergezogen.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die politischen Rechte und juristischen Möglichkeiten von den Gegnerinnen und Gegnern des Projekts Hintermatt ausgeschöpft werden. Dies führt dazu, dass die Erfüllung des langjährigen Wunschs vieler Seniorinnen und Senioren, in Bergdietikon wohnhaft bleiben zu können, weiterhin vergönnt bleibt. Durch das ergriffene Rechtsmittel ist es dem Gemeinderat somit nicht möglich, näher auf die nächsten Planungsschritte einzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht die Beschwerdepunkte beurteilen wird.

Auch wird die erste Tranche der vertraglich vereinbarten Zahlungen für den Verkauf der Landparzelle im Umfang von CHF 500’000 vorderhand ausbleiben, bis der Gestaltungsplan in Rechtskraft erwachsen wird.

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