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12. Oktober 2020
Grabfeldräumungen
Nachdem die gesetzliche Ruhefrist nach Art. 18 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Bergdietikon von 25 Jahren abgelaufen ist, werden folgende Erdbestattungs- und Urnenreihengräber im März 2021 geräumt.- Erdbestattungsgräber Nr. 1–6 (Beisetzungsjahre 1994–1995)
- Urnenbestattungsgräber Nr. 1–6 (Beisetzungsjahre 1994–1995)
Auf eine Frühjahrsanpflanzung sollte aus diesem Grund verzichtet werden. Den Angehörigen der Verstorbenen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, die Gräber bis zum 28. Februar 2021 zu räumen und die Grabsteine, Pflanzen usw. abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Bergdietikon über die noch verbliebenden Grabsteine und Bepflanzungen – ohne jeglichen Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen – verfügen und die Räumung zu Lasten der Gemeinde veranlassen.
Gemeinderat Bergdietikon