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11. September 2020
Provisorische Steuerrechnung
Im Februar 2020 haben Sie die provisorische Steuerrechnung 2020 erhalten. Diese Rechnung ist bis am 31. Oktober 2020 zu begleichen. Die Grundlage für diese Rechnung sind Steuerdaten aus vorgehenden Jahren. Da sich Ihre finanziellen Verhältnisse verändern können (Stellenwechsel, Erhöhung oder Reduktion des Arbeitspensums, Pensionierung, längere unbezahlte Ferien, grosse Liegenschaftsunterhaltskosten usw.), sind wir auf Ihre Rückmeldung für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung angewiesen.Auf unserer Homepage (unter Abteilung Steuern) finden Sie das Hilfsblatt für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung, das Sie ausfüllen und uns in elektronischer Form per E-Mail an oder per Post zustellen können. Sie werden dann, innert Monatsfrist, eine neue, angepasste Steuerrechnung 2020 erhalten.
Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung dient nicht nur Ihnen für eine Budgetplanung (wie viel muss für die Steuern eingeplant werden), sondern auch der Gemeinde für die Erstellung des Budgets.
Bei Fragen steht Ihnen das Team der Abteilung Steuern gerne zur Verfügung.