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30. Juni 2020
Bussen fürs Bauen ohne Bewilligung
In und an vielen Gebäuden, in Gärten etc. wird vieles unterhalten, erneuert oder neu gebaut. Ob der Vorfreude wird oft vergessen, dass für manches eine Baubewilligung erforderlich ist. So zum Beispiel auch für Gartenhäuschen, Sitzplatzüberdachungen und -verglasungen, für Autoabstellplätze, Einfriedungen oder unter Umständen auch Nutzungsänderungen im Gebäudeinnern oder für den Einbau von Dachfenstern.Es liegt nicht zuletzt auch im Interesse der Bauherrschaft, dass Bauten in einem ordentlichen Verfahren bewilligt werden. Nicht nur, dass damit den Vorgaben des Baugesetzes nachgelebt wird, insbesondere schützt man sich dadurch auch davor, einen allenfalls unrechtmässig geschaffenen Zustand mit viel Geld wieder rückgängig machen zu müssen.
Planen Sie ein konkretes Bauvorhaben und haben Zweifel, ob es der Bewilligungspflicht untersteht oder nicht? – Die Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Bergdietikon kann Ihnen weiterhelfen. Diese Dienstleistung ist kostenlos – im Gegensatz zur Busse, die das Bauen ohne Baubewilligung nach sich zieht.