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Bekanntmachungen: Nachrichten
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9. Januar 2020
Teiländerung Nutzungsplanung, Anpassung BNO
Beschluss der Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gebiet «Rai» sowie Anpassung der Bau und NutzungsordnungDie Gemeindeversammlung hat am 28. November 2019 beschlossen:
- Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gebiet «Rai» sowie Anpassung der Bau und Nutzungsordnung in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 3. Januar 2020 wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten. Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
- aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
- darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Gemeinderat Bergdietikon