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15. März 2019
Anpassung der Wassergebühren
Die Spezialfinanzierungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der Gemeinde Bergdietikon sind eigenwirtschaftlich geführte Betriebe, die jeweils eigenständig nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen sind und gemäss § 95e des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) dem Verursacherprinzip unterliegen. Die Gemeindeanstalten erheben demnach von den Grundeigentümern und Benützern nach Vorteil und Verursacherprinzip abgestufte Abgaben.Aufgrund der finanziellen Situationen der Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser hat die Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 verschiedene Anpassungen in der Tarifordnung beschlossen, welche rückwirkend auf den 1. September 2018 in Kraft getreten sind. Die Anpassungen zeigen sich wie folgt:
- Abwasser: Die Benützungsgebühr Abwasser wurde von CHF 0.50 pro m3 Frischwasser auf CHF 2.50 pro m3 Frischwasser erhöht.
- Wasser: Der Konsumpreis für den Wasserbezug wurde von CHF 3.00 pro m3 auf CHF 2.25 pro m3 gesenkt.
- Die Pauschale für Bauwasser für Einfamilienhäuser wurde von CHF 320 auf CHF 250 gesenkt.
Die entsprechenden Anpassungen werden ihre Auswirkung in der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für die Abrechnungsperiode vom 1. September 2018 bis 31. August 2019, die im Herbst 2019 in Rechnung gestellt wird, zeigen.
Für weitere Informationen zu Ihrer Abrechnung oder für Fragen im Zusammenhang mit der Verrechnung der Gebühren steht Ihnen die Abteilung Finanzen () gerne zur Verfügung.