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Bekanntmachungen: Nachrichten
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30. November 2018
Ja zu allem
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) des Kantons Aargau wurden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2018 auf der Gemeindeversammlungsseite veröffentlicht.Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss der Ziffer 1 sowie den Ziffern 3 bis 10 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Auf der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Vor Beginn der Frist dürfen keine Unterschriftenlisten unterzeichnet werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2019
Der an der Einwohnergemeindeversammlung unter Ziffer 2 gefasste Beschluss ist abschliessend, weil das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärt hat.
Gemeinderat Bergdietikon