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30. Januar 2025

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Elektro-Trendfahrzeuge? Aber sicher!

E-Trottinetts und E-Scooter sind sehr beliebt. Für die legale Verwendung im Strassenverkehr sind jedoch einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich ist die Nutzung erst ab 14 Jahren gestattet.

Mittlerweile gehören die verschiedenen Elektro-Trendfahrzeuge zum täglichen Strassenbild. Die Polizei stellt bei den Kontrollen immer wieder fest, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht allen Nutzerinnen und Nutzern geläufig sind. Hier die wichtigsten Vorschriften im Zusammenhang mit Elektro-Trendfahrzeugen:

  • Eine Person pro Fahrzeug.
  • Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
  • Beleuchtung mit einem nach vorne gerichteten weissen Licht und einem nach hinten gerichteten roten Licht (Tag und Nacht).
  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h rein elektrisch oder 25 km/h mit Tretunterstützung.
  • Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet, auch nicht von E-Trottinetts.
  • Eltern machen sich strafbar beim Überlassen von E-Trendfahrzeugen an nicht fahrberechtigte Kinder.
  • 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M.
  • Die Benützung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
  • Das Tragen eines Helms wird empfohlen.

Neben den für den Strassenverkehr zugelassenen Elektro-Trendfahrzeugen gibt es eine Reihe von Fahrzeugarten, die über keine Verkehrszulassung verfügen und deshalb nicht im Strassenverkehr verwendet werden dürfen. Die Polizei empfiehlt dringend, sich vor dem Kauf darüber zu informieren, ob und unter welchen Bedingungen ein Fahrzeug im Strassenverkehr zugelassen ist.

Manipulationen an den Fahrzeugen, die zu Leistungssteigerung und somit höheren Geschwindigkeiten führen, sind verboten.

Bild: TCS Schweiz

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